Dießen am Ammersee ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech am südwestlichen Ende des Ammersees
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86911
Vorwahlen
08807, 08806, 08194, 08196
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Dießen am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss des Dießener Gemeinderats hat den Bebauungsplan für die Gabelsbergerstraße beschlossen, der die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern zwischen der Eduard-Gabelsberger- und Sonnenstraße regelt. Die Neubauten sollen niedriger werden als ursprünglich geplant.
Zudem plant die Gemeinde die Errichtung eines 2,5 Hektar großen Solarparks auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken zwischen Dießen und Raisting, um regenerative Energie zu produzieren. Dieses Projekt ist Teil des Bebauungsplans und soll Ende 2024 ans Netz gehen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.